Sabine Krebs

Erfahren Sie mehr über die Rechtsanwaltskanzlei Sabine Krebs in Celle und wie sie Mandanten dabei unterstützt, den Versorgungsausgleich aufzuheben und dadurch eine höhere Pension oder Rente zu erhalten.

Lüneburger Heerstraße 67, 29223 Celle

Die Rechtsanwaltskanzlei Krebs in Celle bietet Rechts- und Rentenberatung an, insbesondere im Bereich des Versorgungsausgleichs. Als erfahrene Rentenberaterin und Rechtsanwältin unterstützt Sabine Krebs ihre Mandanten dabei, den Versorgungsausgleich aufzuheben und dadurch eine höhere Pension oder Rente zu erhalten. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass der Versorgungsausgleich auch aufgehoben werden kann, wenn der Ex-Partner bereits verstorben ist. Oftmals wird angenommen, dass eine Frist von 36 Monaten maßgeblich ist, dabei ist dies für bestimmte Fälle ohne Bedeutung. Sabine Krebs bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an, um zu prüfen, ob eine nähere Überprüfung lohnt. Es ist wichtig, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben, da jeder Monat Geld kostet. Die Aufhebung des Versorgungsausgleichs wirkt nämlich nur für die Zukunft. Mit Sabine Krebs können Mandanten ihre Interessen bundesweit vor jedem regionalen Familiengericht vertreten lassen. Obwohl es für einige Fälle notwendig ist, alle Details zu kennen, gibt es typische Fälle, in denen die Chancen besonders gut stehen. Sabine Krebs verfügt über die Erfahrung und das Wissen, um richtig auf mögliche Komplikationen in solchen Verfahren zu reagieren und diese erfolgreich abzuschließen. Immer wieder versuchen Mandanten, den Versorgungsausgleich allein aufzuheben, um Gebühren zu sparen. Obwohl alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bleiben ihre eigenen Versuche oft erfolglos. Die Unterstützung durch eine erfahrene Rentenberaterin und Rechtsanwältin wie Sabine Krebs ist daher dringend empfohlen und gut investiertes Geld. Ein Beispiel zeigt, wie wichtig die professionelle Unterstützung sein kann: Eine Mandantin wurde vom Gericht mit falschen Hinweisen dazu gebracht, den Antrag auf Aufhebung des Versorgungsausgleichs zurückzuziehen. Ein Jahr später wandte sie sich Hilfe suchend an Sabine Krebs, die den Antrag erneut stellte und das Verfahren erfolgreich durchführte. Dadurch erhält die Mandantin nun eine um monatlich rund 500,- € höhere Witwenrente. Durch die Rücknahme des ersten Antrags hat sie jedoch ein Jahr lang diesen Vorteil verschenkt und damit 6.000 € verloren. Sabine Krebs hat bereits eine große Anzahl dieser Verfahren bundesweit gewonnen. Viele Mandanten konnten sich bis zuletzt nicht vorstellen, dass sie den Versorgungsausgleich tatsächlich loswerden können und freuen sich nun monatlich über eine deutlich höhere Pension oder Rente. In Einzelfällen machte der Unterschied rund 900 € monatlich aus. Im Rahmen einer Scheidung wird regelmäßig der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dies bedeutet, dass Ehepartner nach der Grundüberlegung des Gesetzgebers im Fall der Scheidung mit gleich hohen Anrechten auf Altersversorgung aus der Ehe gehen sollen. Der Ehepartner mit den höheren Ansprüchen muss daher entsprechende Anrechte abgeben. Oftmals handelt es sich dabei um mehrere hundert Euro, gelegentlich sogar um vierstellige Beträge, die jeden Monat durch den Versorgungsausgleich verloren gehen. Auch wenn der insgesamt ausgleichsberechtigte Ehepartner verstirbt, endet der Versorgungsausgleich nicht automatisch. Der insgesamt Ausgleichspflichtige trägt im Ergebnis also Monat für Monat Kürzungen durch den Versorgungsausgleich für eine verstorbene Person. Wenn Sie Ihre Chancen auf eine höhere Pension oder Rente durch die Aufhebung des Versorgungsausgleichs prüfen möchten, ist Sabine Krebs die richtige Ansprechpartnerin. Mit ihrer Unterstützung können Sie sich auf ihre Erfahrung und Expertise verlassen, um das Verfahren erfolgreich abzuschließen.

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